Die IUL begrüsst mit grosser Freude die Annahme der neuen globalen Normen zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das von der Internationalen Arbeitskonferenz 2019 am 21. Juni verabschiedete Übereinkommen und seine Empfehlung sind das Ergebnis des nicht nachlassenden Mobilisierens und Lobbyings der Gewerkschaften.
„Die Mitarbeiter/innen und Mitgliedsverbände der IUL haben das gesamte Verfahren hindurch organisierten Druck auf die Regierungen gemacht, damit sie es unterstützen, und sich bei den Unternehmen durch Lobbying um eine Unterstützung bemüht. Dieser Erfolg gehört ihnen“, betonte IUL-Generalsekretärin Sue Longley.
Die Arbeitgebervertreter versuchten zwar, den Inhalt und Anwendungsgrad der beiden Instrumente einzuschränken, scheiterten aber an der Unterstützung vieler Regierungen, auch wenn sich Russland bei der Schlussabstimmung enthielt.
Das Übereinkommen und die Empfehlung anerkennen, dass ein jeder das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat, wobei dieses Recht mit dem Recht auf Gleichstellung und Gleichbehandlung verknüpft und die geschlechtsspezifische Grundlage unterstrichen wird, auf der Gewalt und Belästigung stattfinden. Ihr Anwendungsrahmen stellt sicher, dass arbeitende Menschen in unterschiedlichen Situationen – z.B. als Arbeitssuchende, als Arbeitnehmer in vom Arbeitgeber bereitgestellten Unterkünften, auf dem Weg zu und von der Arbeit – und in allen Beschäftigungsarten, formellen wie informellen, geschützt sind. Anerkannt wird auch, dass der Kollektivverhandlung bei der Annahme und Umsetzung eines inklusiven, integrierten und geschlechterorientierten Ansatzes zur Verhinderung und Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eine Schlüsselrolle zukommt.
Von besonderer Relevanz für die IUL-Mitgliedsverbände im Gastgewerbesektor ist die im Übereinkommen verankerte Anerkennung, dass Arbeitnehmer vor Gewalt und Belästigung durch „Dritte“, darunter Auftraggeber, Kunden und Dienstleister, zu schützen sind. Die Regierungen sind aufgefordert, in Beratung mit den betreffenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festzustellen, „in welchen Sektoren oder Berufen und Arbeitsregelungen Arbeitnehmer und andere betroffene Personen Gewalt und Belästigung stärker ausgesetzt sind.“ Die Empfehlung führt aus, dass sich das auch auf Arbeitnehmer in isolierten Umgebungen wie Plantagen und im Gastgewerbe zu beziehen hat.
Ein besonders hart erkämpfter Erfolg ist die Anerkennung durch das Übereinkommen der Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Arbeitswelt. Gefordert werden ausserdem konkrete Massnahmen, u.a. über die Kollektivverhandlung.